
Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, 2872 Mönichkirchen 358
Stand: 24.09.2024
1 Geltungsbereich
1.1 Die Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, 2872 Mönichkirchen 358, office@erlebnisalm.com (nachfolgend "Betreiber") betreibt Skipisten, Skilifte und Bergbahnen sowie eine Roller- und Mountaincartbahn auf der Erlebnisalm Mönichkirchen.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Skipisten des Betreibers, der Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers, der Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn des Betreibers sowie dem Verkauf von Tickets (nachfolgend gemeinsam "Leistungen") zwischen dem Betreiber und den Personen, die die vom Betreiber angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend "Kunden").
2 Tickets und Ticketkauf
2.1 Für die Nutzung der Skipisten und die Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist eine gültige Zutrittsberechtigung erforderlich. Der Betreiber bietet verschiedene Arten von Zutrittsberechtigungen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer an (z.B. Stundentickets, Tagestickets, Mehrtagestickets, Saisontickets, Einzeltickets oder Gruppentickets; nachfolgend gemeinsam "Lifttickets").
2.2 Die Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist im Liftticket nicht inkludiert. Für die Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist der Erwerb eines eigenen Tickets erforderlich (nachfolgend "Mountaincartbahn-Ticket").
2.3 Für die Nutzung des Parkplatzes des Betreibers ist der Erwerb einer Parkberechtigung erforderlich (nachfolgend "Parkticket"). Für Inhaber eines gültigen Lifttickets oder eines Mountaincartbahn-Tickets ist die Nutzung des Parkplatzes des Betreibers während des Gültigkeitszeitraums und innerhalb der Parkplatzöffnungszeiten kostenfrei möglich.
2.4 Der Begriff "Tickets" bezieht sich nachfolgend auf Lifttickets, Mountaincartbahn-Tickets und Parktickets.
2.5 Verfügt der Kunde über eine Niederösterreich-CARD, eine GenussCard oder eine SteiermarkCard kann der Kunde einzelne Vergünstigungen (Näheres dazu auf der Webseite Niederösterreich-CARD, GenussCard bzw. SteiermarkCard) in Anspruch nehmen.
2.6 Kunden können Tickets entweder an Ticketschaltern vor Ort oder online im Webshop des Betreibers unter shop.erlebnisalm erwerben. Kunden sind berechtigt, während des Gültigkeitszeitraums des erworbenen Lifttickets und innerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 3.4) die Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers zu nutzen. Ein Mountaincartbahn-Ticket berechtigt den Kunden zu einer Talabfahrt von der Bergstation auf der Roller- und Mountaincartbahn mit einem Roller oder einem Mountaincart (je nach gekauftem Ticket) während der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 4).
2.7 Namensbezogene Tickets sind nicht übertragbar.
2.8 Kauft der Kunde ein Ticket über den Webshop des Betreibers, gelten zusätzlich die in Abschnitt 7 dieser AGB festgelegten Bestimmungen.
2.9 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf bei einer drohenden Überlastung der Pisten, Lifte und Bergbahnen, des Parkplatzes oder der Roller- und Mountaincartbahn temporär auszusetzen. Der Kunde hat somit keinen Anspruch auf den Kauf eines Tickets.
2.10 Nach dem Kauf eines Tickets ist eine Veränderung oder Verlängerung des Gültigkeitszeitraums nicht möglich.
2.11 Bei Ausgabe einer Keycard ist ein Pfand in Höhe von EUR 2,- zu hinterlegen. Nach Rückgabe der Keycard erstattet der Betreiber dem Kunden diesen Betrag zurück, sofern die Keycard vom Kunden nicht beschädigt wurde.
2.12 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Nutzung der Skipisten, Lifte und Bergbahnen des Betreibers stets ein gültiges Liftticket mit sich zu führen und dieses dem Lift- und Pistenpersonal auf Verlangen vorzuweisen.
2.13 Die Lifttickets werden an den Zutrittsstellen zu den Liften und Bergbahnen über elektronische Kontrollsysteme automatisch kontrolliert. Ein Zutritt zu den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist ohne gültiges Liftticket nicht möglich.
2.14 Das Lift- und Pistenpersonal des Betreibers ist berechtigt, Lifttickets stichprobenartig zu kontrollieren. Auf entsprechende Aufforderung hat der Kunde sein gültiges Liftticket vorzuweisen.
2.15 In der Wintersaison sind Lifttickets für Fußgänger nur an ausgewiesenen Sesselbahnen und nur für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung gültig.
2.16 Kunden von namensbezogenen Tickets können ihre Tickets im Fall des Verlusts unter Vorlage des Kaufbelegs und Nachweis ihrer Identität bei einem Ticketschalter sperren lassen und erhalten ein Ersatzticket für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum (bei Mehrfachfahrten gegen Bezahlung des Keycard-Einsatzes von EUR 2,-).
2.17 Für die Benutzung des Parkplatzes des Betreibers ist ein gültiges Liftticket, Mountaincartbahn-Ticket oder Parkticket erforderlich.
3 Nutzung der Skipisten, der Roller und Mountaincartbahn, der Lifte und Bergbahnen
3.1 Bei der Nutzung der Lifte und Bergbahnen des Betreibers ist der Kunde verpflichtet, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Liftanlage oder Bergbahn einzuhalten. Die Beförderungsbedingungen können unter Beförderungsbedingungenabgerufen werden.
3.2 Auf den Skipisten gelten die FIS-Regeln. Diese können unter FIS-Pistenregeln abgerufen werden.
3.3 Bei der Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist der Kunde verpflichtet, die Bahnregeln für die Roller- und Mountaincartbahn laut Aushang im Zugangsbereich der Roller- und Mountaincartbahn einzuhalten. Die Nutzungsbedingungen und Sicherheitsvorschriften für die Roller- und Mountaincartbahn können auch unter Nutzungsbedingungen abgerufen werden und werden dem Kunden durch den Aushang im Zugangsbereich zur Kenntnis gebracht.
3.4 Der Kunde muss den Sicherheitsanweisungen des Personals des Betreibers Folge leisten.
4 Öffnungs- und Betriebszeiten
4.1 Die jeweiligen Öffnungs- und Betriebszeiten der Lifte und Bergbahnen, der Pisten, des Parkplatzes und der Roller- und Mountaincartbahn können unter Öffnungszeiten Sommer und Öffnungszeiten Winter abgerufen werden.
4.2 Die Skipisten sind während der Wintersaison täglich zwischen 16:30 Uhr und 08:30 Uhr gesperrt ("Sperrzeit"). Während der Sperrzeit besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr aufgrund von Pistenpräparierungsarbeiten, Windenseilen, Schneeerzeugung sowie freiliegenden Kabeln und Schläuchen. Skipisten dürfen während der Sperrzeit daher weder betreten noch befahren werden. Davon ausgenommen sind die Pisten- und Tourengeherabende an Montagen und Donnerstagen. An den Pisten- und Tourengeherabenden sind sämtliche Pisten ab Liftschluss bis 21.30 Uhr für Pisten- und Tourengeher geöffnet.
4.3 Sonderfahrten mit Liften und Bergbahnen außerhalb der regulären Öffnungs- und Betriebszeiten gemäß Punkt 4. sind nur nach individueller Absprache mit dem Betreiber möglich. Sonderfahrten sind nicht im Ticketpreis enthalten und werden nach Absprache mit dem Betreiber gesondert verrechnet.
5 Einschränkungen des Leistungsangebots
Aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (wie zB Unfälle, Schlechtwetter, Lawinengefahr, Murgänge oder Pandemien) kann es zu Einschränkungen des Leistungsangebots des Betreibers kommen (z.B. Sperre von Liften, Pisten oder Teilen davon, Sperre der Roller- und Mountaincartbahn), sofern dies aus wichtigen Gründen unerlässlich ist, etwa aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung des Betreibers oder zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen.
6 Rückerstattung von Ticketkaufpreisen
6.1 Sofern eine Einschränkung des Leistungsangebots nach Abschnitt 5 für den Kunden nicht zumutbar ist, weil die Einschränkung nicht bloß geringfügig oder nicht sachlich gerechtfertigt ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des (gegebenenfalls anteiligen) Ticketkaufpreises.
6.2 Für Kunden, die ein Ticket mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen erworben haben, ist außerdem eine anteilige Rückerstattung möglich, wenn sie bei der Nutzung der Leistungen des Betreibers eine Sportverletzung erleiden, die eine weitere Nutzung der Leistungen des Betreibers unmöglich macht. In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung ab dem der Letztverwendung folgenden Tag. Für die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs muss der Kunde dem Betreiber ein ärztliches Attest eines örtlich ansässigen Arztes oder Krankenhauses und den Kaufbeleg oder die Bestellbestätigung (falls der Kunde das Ticket über den Webshop gekauft hat) vorlegen.
6.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts haben keine Auswirkung auf das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (siehe Punkt 7.3.1).
7 Besondere Bestimmungen für den Webshop
7.1 Allgemeines
7.1.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten für sämtliche Käufe über den Webshop des Betreibers. Der Webshop ist unter shop.erlebnisalm verfügbar. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten nicht für den Kauf von Tickets bei Ticketschaltern vor Ort.
7.1.2 Die über den Webshop zu erwerbenden Tickets werden ausschließlich vom Betreiber verkauft.
7.1.3 Sämtliche Preise sind in Euro einschließlich aller Steuern und Abgaben angegeben.
7.2 Bestellvorgang
7.2.1 Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots hat der Kunde die Möglichkeit, sich im Webshop über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Ticketvarianten zu informieren.
7.2.2 Im Userinterface des Webshops erhält der Kunde Informationen zu den Onlinepreisen, den wesentlichen Eigenschaften und den Gültigkeitszeiträumen der verfügbaren Ticketvarianten.
7.2.3 In der Wintersaison werden die angezeigten Ticketpreise mithilfe eines automatisierten Preisbildungsprozesses tagesaktuell ermittelt. Dadurch kann es je nach Abfragezeitpunkt zu variierenden Preisen kommen. Eine Personalisierung der Preise, etwa anhand persönlicher Daten oder anhand des Nutzerverhaltens des einzelnen Kunden, wird nicht vorgenommen.
7.2.4 Nach Auswahl des gewünschten Tickets und Gültigkeitszeitraums muss der Kunde seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) angeben.
7.3 Bestellbestätigung, Vertragsabschluss und Erhalt des Tickets
7.3.1 Bei den im Webshop dargestellten Informationen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot des Betreibers, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Grundlage der angezeigten Informationen zu legen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Betreiber mittels Zusendung einer Vertragsbestätigung zustande.
7.3.2 Nach der Auswahl des gewünschten Tickets und der Eingabe der persönlichen Daten wird dem Kunden eine Übersicht über seine Bestellung angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren.
7.3.3 Mit Betätigung des Buttons "bezahlen" bestätigt der Kunde seine Eingaben und wird zum Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Durch Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Kunde erhält vom Betreiber eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots, welche jedoch noch keine Annahme des Angebots darstellt. Erst durch eine gesonderte E-Mail, in der der Betreiber die Annahme des Angebots bestätigt, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.
7.4 Informationen zum Widerrufsrecht
7.4.1 Dem Kunden steht beim Erwerb von Saisontickets über den Webshop des Betreibers ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz ("FAGG") zu.
7.4.2 Einen solchen Vertrag kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
7.4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Betreiber (Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, 2872 Mönichkirchen 358, office@erlebnisalm.com) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unter Widerrufsformular verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
7.4.4 Wenn der Kunde einen solchen Vertrag widerruft, hat der Betreiber alle Zahlungen, die der Kunde an den Betreiber getätigt hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7.4.5 Hat der Kunde verlangt, dass der Betreiber während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, so hat der Kunde dem Betreiber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betreiber von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Achtung: Bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Parkplatz- und Mountaincartbahn-Tickets handelt es sich um Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei welchen für die Vertragserfüllung durch den Betreiber jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Dem Kunden steht daher bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages-, Parkplatz- und Mountaincartbahn-Tickets, die er über den Webshop gekauft hat, kein Widerrufsrecht zu.
7.5 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
8 Kontakt
Die Kontaktinformationen des Betreibers sind:
Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, 115283i
2872 Mönichkirchen 358
+43 (0)2649 20906, office@erlebnisalm.com
9 Schlussbestimmungen
9.1 Der Betreiber unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.
9.2 Diese AGB können jederzeit unter AGB abgerufen, abspeichert und ausgedruckt werden.
9.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.
9.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.
Stand: 24.09.2024
1. Über die Website des Betreibers Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, 2872 Mönichkirchen, Talstation Lift 358; office@erlebnisalm.com (nachfolgend "Betreiber") können Personen, die die vom Betreiber angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen wollen (nachfolgend "Kunden"), Gutscheine erwerben.
2. Für die Abwicklung des Erwerbs von Gutscheinen wird der Dienstleister INCERT eTourismus GmbH & Co KG herangezogen. Der Vertrag kommt zwischen Kunden und Betreiber zu Stande.
3. Die Gutscheine können ausschließlich für den Kauf von Leistungen im Webshop des Betreibers verwendet werden. Der Wert des Gutscheins wird dabei auf den ausgewiesenen Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Wert der gewählten Leistung/en dabei den Wert des Gutscheins, kann der Differenzbetrag mit jeder anderen gültigen Zahlungsmethode beglichen werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Wert der gewählten Leistungen, verbleibt ein Restguthaben am Gutschein.
4. Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig, sofern im Einzelfall nicht aufgrund einer sachlichen Rechtfertigung eine kürzere Geltungsdauer vereinbart wurde.
5. Beim Kauf von Leistungen im Webshop des Betreibers gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, die auch auf der jeweiligen Website abrufbar sind.
6. Bei den dargestellten Informationen im Zuge des Erwerbs von Gutscheinen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot des Betreibers, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Grundlage der angezeigten Informationen zu legen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots zustande.
7. Nach der Auswahl des gewünschten Gutschein-Betrags und der Eingabe der persönlichen Daten wird dem Kunden eine Übersicht über seine Bestellung angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren.
8. Mit Betätigung des Buttons "bezahlen" bestätigt der Kunde seine Eingaben und wird zum Zahlungsdienstleiter weitergeleitet. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
9. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs wird der Gutschein im Zuge der Bestätigung des Vertragsabschlusses an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse versandt. Die Gutscheine können im Webshop des Betreibers im Zuge des Bezahlvorgangs durch Eingabe der individualisierten Gutschein-Nummer eingelöst werden.
10. Der Betreiber behält es sich vor, bestimmte Leistungen vom Kauf mit Gutscheinen auszuschließen. Ausgenommene Leistungen sind im Webshop des Betreibers deutlich gekennzeichnet.
11. Die Bar-Auszahlung von Gutscheinen oder verbleibendem Restguthaben ist ausgeschlossen. Verlorene oder entwendete Gutscheine können nicht ersetzt werden.
12. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
13. Die Kontaktinformationen des Betreibers sind:
Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH; FN115283i
A-2872 Mönichkirchen, Talstation Lift 358
+43 (0)2649 20906; office@erlebnisalm.com
14. Der Betreiber unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.
15. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter Allgemeine Geschäftsbedingungen abgerufen, abspeichert und ausgedruckt werden.
16. Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich.
17. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Gutscheinkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Gutscheinkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Gutscheins.
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Betreiber (Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, A-2872 Mönichkirchen, Talstation Lift 358, +43 (0)2649 20906, office@erlebnisalm.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unter Widerrufsformular verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Betreiber alle Zahlungen, die der Betreiber vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Betreiber angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Betreiber kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde den Betreiber über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Betreiber zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Stand 14.07.2023
Stand 20.08.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ARGE NÖ Bergerlebnispass, bestehend aus den am Ende dieser AGB angeführten Liftgesellschaften (im Folgenden als „Mitgliedsbetriebe“ bezeichnet), und den natürlichen Personen (im Folgenden als „Kunde oder Inhaber“ bezeichnet), die den NÖ Bergerlebnispass erwerben. Mit dem Kauf und der Verwendung des NÖ Bergerlebnispass akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB. Darüber hinaus gelten die Beförderungsbedingungen jenes Mitgliedsbetriebes, dessen Lift- bzw. Pistenanlagen – samt Nebenanlagen – der Inhaber des NÖ Bergerlebnispass konkret nutzt.
Für die Datenverarbeitung verantwortlich:
Der Erwerb der Karte kann wie folgt zustande kommen:
Bei Verlust, Diebstahl oder Vergessen ist der Karteninhaber verpflichtet, dies umgehend bei einem Mitgliedsbetrieb zu melden, damit sofort eine Sperre der verlorenen bzw. gestohlenen oder vergessenen Karte durchgeführt und eine neue Karte ausgestellt werden kann. Die Ausstellung einer neuen Karte erfolgt nur wenn die Meldung vor einem Kartenmissbrauch gemacht wurde. Eine Karte wird erst wieder entsperrt, wenn vom Koordinator der ARGE NÖ Bergerlebnispass oder einem Mitgliedsbetrieb die Freigabe kommt. Um die Prüfung und Verteilung der Sperre zu gewährleisten ist eine Wartezeit von einem Tag einzuhalten. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Kunden Euro 25,00 als Bearbeitungsgebühr und Euro 5,00 für die Keycard zu entrichten.
Unfall/Krankeit
Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung anteiliger Rückvergütungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- verrechnet und vom Rückvergütungsanspruch in Abzug gebracht. Ist der Rückvergütungsanspruch geringer als die Bearbeitungsgebühr, wird diese dem Anspruchsteller in Rechnung gestellt.
Bearbeitungsgebühr
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Mitgliedsbetriebe leistungsbereit sind, der Karteninhaber diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch nimmt. Sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Karteninhaber diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss ist für alle Kartenkategorien gültig.
Rückvergütung von unbenützten Saisonkarten
Wurde die Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht benutzt, wird diese rückvergütet (Verkaufspreis). Jedoch wird die Bearbeitungsgebühr eingehoben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei der normalen Rückvergütung. Eine Rückvergütung nach dem 01.04. ist nicht möglich.
Jede missbräuchliche Verwendung des NÖ Bergerlebnispass hat die sofortige und ersatzlose Sperre des Passes zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der (versuchten) Weitergabe und Verwendung des NÖ Bergerlebnispass an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 250,00 an den betroffenen Mitgliedsbetrieb (in dem der Missbrauch aufgedeckt wurde) zu bezahlen. Ebenso behält sich der betroffene Mitgliedsbetrieb die Einbringung einer Strafanzeige vor.
Wird eine aufgrund missbräuchlicher Nutzung gesperrte Saisonkarte auf Wunsch des Karteninhabers wieder entsperrt, ist neben der verhängten Strafgebühr eine zusätzliche Entsperrungsgebühr in Höhe von € 50,– bei Erwachsenen bzw. € 30,– pro festgestellten Missbrauch vom Karteninhaber zu entrichten.
Wird ein NÖ Bergerlebnispass Datenträger (Keycard) am Drehkreuz nicht akzeptiert, obwohl die Karte gültig ist, ist von jenem Mitgliedsbetrieb eine „Karte neu“ auszustellen, in dessen Gebiet der Fehler auftritt. Für die neue Keycard ist vom Kunden wiederum ein Betrag in der Höhe von EUR 5,00 zu entrichten, ausgenommen eine unbeschädigte NÖ Bergerlebnispass-Keycard wird dem Mitgliedsbetrieb retourniert.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde verpflichtet, binnen 14 Tagen die neue Wohnanschrift bekannt zu geben.
Annaberger Lifte
Erlebnisalm Mönichkirchen
Gemeindealpe Mitterbach
info@niederoesterreichbahnen.at
Hochkar Bergbahnen
Königsberg
Maiszinken
Mariazeller Bürgeralpe
Ötscherlifte Lackenhof
Semmering Hirschenkogel
Wexl Arena St. Corona am Wechsel